Im Garten begraben


Auf Privatgrund ist es gemäss der Verordnung zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte erlaubt, bis zu zehn Kilogramm schwere Haustiere zu begraben.

Allerdings darf keine Trinkwasserquelle in der Nähe sein, und man sollte mindestens 1,20 Meter tief graben.